Gibt es eine Gewährleistung auf Ersatzteile?
Ja, die Gewährleistung ist durch die Gesetzgebung geregelt.
Hinweis: Es gibt unterschiedliche Regelungen für Gebrauchtteile und Neuteile.
Für Neuteile beträgt die gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre. Innerhalb des ersten Jahres liegt die Beweislast, dass das Ersatzteil nicht bereits beim Kauf defekt war beim Lieferanten. Ab dem 2. Jahr liegt die Beweislast, das das Ersatzteil bereits beim Kauf defekt war, beim Kunden.
(Beispiel: Geht die Zündspule nach 6 Monaten nicht mehr, so sind wir verpflichtet das Ersatzteil kostenlos zu reparieren oder zu tauschen. (Versandkosten sind nicht Teil der Gewährleistung und müssen daher vom Kunden getragen werden). Geht die Zündspule nach 14 Monaten nicht mehr, so muss seitens des Kunden nachgewiesen werden, das der Ausfall einem Defekt zugrunde lag, der schon beim Kauf vorlag.
Für Gebrauchtteile und Verschleißteile liegt die gesetzliche Gewährleistung bei 1 Jahr, die Beweislastumkehr beginnt nach 6 Monaten.