Allgemeine Geschäftsbedingung der Heinkel Fahrzeugteile GmbH
Verkäufe erfolgen grundsätzlich nur an Mitglieder des Heinkel Club Deutschland e.V., die einen Beitrag zur clubeigenen Ersatzteilversorgung in Form der jährlichen Mitgliedergebühr geleistet haben, für deren eigenen Bedarf.
1. Vorbemerkung
1.1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingung im folgenden AGB genannt, gelten für sämtliche Warenlieferungen und Dienstleistungen.
1.2. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Geschäftsbeziehungen in andere Sprachen dienen lediglich zu Ihrer Information. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.
1.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, wenn
(a) Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, oder
(b) Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
Für den Fall, dass Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union haben, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unberührt bleiben.
2. Vertragsgrundlage
2.1 Bei einer Bestellung schließen Sie den Vertrag mit der
Heinkel Fahrzeugteile GmbH
Im Vorderen Burgfeld 12
74348 Lauffen
E-Mail: info@heinkel-club.de
Umsatzsteuer-ID: DE145772857
Amtsgericht Stuttgart, Handelsregister HRB103374
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Raphael Kurz
auf der Grundlage der hier vorliegenden AGB
2.2. Die Lieferung, Leistungen und Angebote von Heinkel Fahrzeugteile GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2.3. Die AGB gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung als angenommen.
2.4. Gegenbestätigungen des Käufers/der Käuferin unter Hinweis auf seine AGB bzw. Einkaufbedingungen wird hiermit widersprochen.
2.5. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Firma Heinkel Fahrzeugteile GmbH und dem Käufer/der Käuferin zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
3.2. Individuell ausgearbeitete Angebote behalten ihre Gültigkeit wie auf dem Angebot geschrieben.
3.3. Der Käufer/die Käuferin ist an seinen/ihren Auftrag gebunden, sofern er/sie nicht binnen 14 Werktage den Auftrag schriftlich storniert. Eine Auftragsannahme bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Heinkel Fahrzeugteile GmbH in Form einer Auftragsbestätigung oder Rechnung. Der Kaufvertrag kommt dadurch zustande, dass die Heinkel Fahrzeugteile GmbH das in Ihrer Bestellung liegende Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags durch eine Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung der Ware an Sie annimmt. Erfolgt binnen 4 Wochen seitens der Firma Heinkel Fahrzeugteile GmbH keine Auftragsbestätigung oder Rechnung, so gilt der Auftrag als abgelehnt.
3.4. Sind Teile oder Leistungen nicht mehr verfügbar, wird die Heinkel Fahrzeugteile GmbH von einer Lieferverpflichtung frei.
3.5. Die Heinkel Fahrzeugteile GmbH behält sich vor, Bestellungen mehrerer gleicher Teile zu kürzen zwecks gleichmäßiger Verteilung auf alle Interessenten.
3.6. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten oder Eigenschafts-Beschreibungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und gesondert schriftlich vereinbart werden. Alle sonstigen Angaben stellen keine Eigenschaftszusicherungen dar.
3.7. Die Verkaufsangestellten und Mitarbeiter der Firma Heinkel Fahrzeugteile GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu machen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
4.2 Preise sind jeweils Stückpreise, wenn nicht anders angegeben.
4.3. Alle angegebenen Preise sind, ebenso wie die Angebote, egal wo sie gemacht worden sind, stets unverbindlich und frei bleibend.
4.4. Die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise behalten ihre Gültigkeit, soweit die Lieferung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss erfolgt.
4.5. Bei längeren Lieferzeiten als 4 Monaten behält sich die Firma Heinkel Fahrzeugteile GmbH das Recht vor die Preise dann zu erhöhen, wenn sich die Preise des Einkaufs oder der Herstellung erhöht haben. Die Preise erhöhen sich dann in gleichem Maße wie sich die Kosten des Einkaufs oder der Herstellung erhöht haben.
4.6. Weicht der Preis vom ursprünglich vereinbarten Kaufpreis um mehr als 10 % als bei Vertragsschluss ab, so ist der Kunde berechtigt sich durch Rückgabe der original verpackten Waren vom Vertrag zu lösen.
4.7. Sinken die Kosten des Einkaufs oder der Herstellung nach der Preisbindungsfrist von 4 Monaten des § 3 Ziff. 4 dieses Vertrages des mit der Heinkel Fahrzeugteile GmbH abgeschlossenen Kaufvertrags, so behält dennoch der vertraglich festgesetzte Preis seine Gültigkeit.
4.8. Die Porto-, Versand- und Bearbeitungskosten je Lieferung sind abhängig vom Gewicht bzw. vom Versendungsland. Die Versandgebührenliste ist hier einsehbar: https://shop.heinkel-club.de/Footer/Rechtliches/Versand-und-Zahlung/
5.2. Die Lieferzeit innerhalb von Deutschland* bei lagerseitig verfügbaren Artikeln beträgt ca. 4-7 Werktage, nachdem die Firma Heinkelfahrzeuge GmbH den Eingang der Bestellung bestätigt hat. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Sie sind nur verbindlich, soweit sie von der Geschäftsführung der Firma Heinkel Fahrzeugteile GmbH ausdrücklich schriftlich gegengezeichnet worden sind.
* Die Lieferzeit in das internationale Ausland ist landesspezifisch unterschiedlich und bestimmt durch die Versandzeit von DHL in das jeweilige Land.
5.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördlich Anordnungen, Ausfall eines Vorlieferanten usw., auch wenn diese Ereignisse bei Vorlieferanten und Lieferanten der Firma Heinkel Fahrzeugteile GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten-, hat die Firma Heinkel Fahrzeugteile GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten und gerät daher auch nicht in Verzug. Sie berechtigen die Firma Heinkel Fahrzeugteile GmbH die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5.4. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach einer angemessenen Nachfristsetzung von mindestens 21 Tagen berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Firma Heinkel Fahrzeugteile GmbH von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten, außer die Schäden entstehen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
5.5. Die Firma Heinkel Fahrzeugteile GmbH ist jederzeit zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt.
5.6. Kommt der Käufer/die Käuferin in Annahmeverzug, so ist die Firma Heinkel Fahrzeugteile GmbH berechtigt, Ersatz des ihr daraus entstehenden Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Ware auf den Käufer über.
5.7. Der Käufer/die Käuferin ist verpflichtet bei Schäden an der Ware diese unverzüglich, spätestens jedoch in einer Frist von 3 Tagen dem Transporteur und der Firma Heinkel Fahrzeugteile GmbH schriftlich anzuzeigen, da andernfalls eventuelle Ansprüche an den Transporteur oder gegen den Transportversicherer entfallen können.
5.8. Die Lieferung erfolgt länderspezifisch gegen Vorkasse oder/und PayPal.
5.10. Die Zahlungen außerhalb der EU sind für die Firma Heinkel Fahrzeugteile GmbH kostenfrei zu erbringen. Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
5.11. Die Firma Heinkel Fahrzeugteile GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers/der Käuferin Zahlungen des Käufers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer/der Käuferin über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die Firma Heinkel Fahrzeugteile GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
6.2. Schlägt die Nachbesserung auch nach dem dritten Versuch fehl, oder ist eine Ersatzlieferung nach einer angemessenen Frist von mindestens 3 Monaten nicht möglich, so kann der Käufer/die Käuferin nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
6.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate für Neuware, 12 Monate für Gebrauchtwaren und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
6.4. Offensichtliche Mängel müssen der Firma Heinkel Fahrzeugteile GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer die Heinkel-Fahrzeugteile GmbH bereitzuhalten. Soweit der Kunde Kaufmann ist, verliert dieser bei nicht rechtzeitiger Anzeige der Mängel seine Rechte wegen dieser Mängel Gewährleistung zu verlangen.
6.5. Die vorstehenden Regelungen gelten nur soweit es sich bei der Ware nicht um gebrauchte Artikel oder B-Ware handelt. Hier werden diese Waren unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Ebenso bei Elektronik- und Rennsportartikeln.
6.6. Ist der Käufer/die Käuferin Kaufmann iSd. HGB besteht kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. § 312 BGB. Bei Retouren behalten behält sich die Heinkel Fahrzeugteile GmbH das Recht auf Erhebung einer Bearbeitungsgebühr vor.
6.7. Alle von uns geführten Artikel, die nicht ausdrücklich als für den Straßenverkehr zulässig gekennzeichnet sind und die StVZO berühren, bedürfen einer Rücksprache bzw. Eintragung beim TÜV/DEKRA vor der Inbetriebnahme im öffentlichen Straßenverkehr. Für Tuning- und Elektronikteile erfolgt der Einbau und der Betrieb auf eigene Gefahr, die Teile sind ausdrücklich nur für den Gebrauch auf Ausstellungen bestimmt und nicht für den Betrieb in den Fahrzeugen im Straßenverkehr. Es wird ausdrücklich auf die erheblichen Risiken beim Gebrauch von Tuning- und Rennsportartikeln im Rahmen des Betriebes von Fahrzeugen hingewiesen. Ein solcher Gebrauch wird von der Firma Heinkel Fahrzeugteile GmbH nicht gebilligt und entspricht nicht der vorgesehenen Nutzung dieser Teile. Für Schäden aus der vertragswidrigen Verwendung dieser Artikel haftet die Firma Heinkel Fahrzeugteile GmbH nicht.
7.2. In jedem Fall unberührt bleiben eine Haftung der Firma Heinkel Fahrzeugteile GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung.
8.2. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, ohne dass hieraus Rechtspflichten für ihn abgeleitet werden können. Erlischt das (Mit-) Eigentum der Firma Heinkel Fahrzeugteile GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum der Firma Heinkel Fahrzeugteile GmbH an der einheitlichen Sache wertanteilig gem. dem Verkaufspreis auf die Firma Heinkel Fahrzeugteile GmbH übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum der Firma Heinkel Fahrzeugteile GmbH unentgeltlich. Ware, die hiernach der Firma Heinkel Fahrzeugteile GmbH zusteht, ist Vorbehaltsware.
8.3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht im Verzug befindet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber und in vollem Umfang an die Firma Heinkel Fahrzeugteile GmbH ab. Die Firma Heinkel Fahrzeugteile GmbH ermächtigt den Käufer aber widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
8.4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Firma Heinkel Fahrzeugteile GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
8.5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist die Firma Heinkel Fahrzeugteile GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Firma Heinkel Fahrzeugteile GmbH liegt, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.
11.2 Hinsichtlich der Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufs wird auf die Widerrufsbelehrung außerhalb der AGB verwiesen.
https://shop.heinkel-club.de/Footer/Rechtliches/Widerrufsbelehrung/
Rückgaberecht nach §§2, 3 FernAbsG iVm. §§ 361b, 361a BGB:
Sollten Sie bestellte Ware nicht behalten wollen, können Sie diese innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware und dieser Widerrufsbelehrung jederzeit und ohne Angabe von Gründen an uns zurücksenden (§3 Abs. 1, 3 FernAbsG iVm. § 361b BGB). Die Kosten der Versendung und Rücksendung übernimmt der Käufer/die Käuferin. Die rechtzeitige Absendung der Ware die Heinkel Fahrzeugteile GmbH reicht zur Fristwahrung aus. Nach Erhalt der Ware wird der Kaufpreis nach Abzug der Versandkosten rückerstattet. Zu dieser Regelung bitte Absatz 6 Punkt 6 beachten.
Bitte benutzen Sie im Falle eines Widerrufs unser Rücksendeformular
Unsere E-Mail-Adresse lautet: gmbh@heinkel-shop.de
Wir weisen nach § 36 VSBG darauf hin, dass wir nicht verpflichtet sind, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
12.2. Soweit der Käufer/die Käuferin Kaufmann iSd. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist , ist Lauffen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
12.3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Mai 2024
v8.4